Minderheitenschutz im östlichen Europa : ALBANIEN

Minderheitenschutz im östlichen Europa

Albanien
(Wolfgang Stoppel)

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/ostrecht/minderheitenschutz/Vortraege/Albanien/Albanien_Stoppel.doc

"...
Das Erwachen des albanischen Nationalbewußtseins zum Ausgang des 19.Jahrhunderts mußte in dieser Region zwangsläufig zu Problemen führen. Dabei war die Ausrufung des ersten albanischen Nationalstaates am 28.11.1912 in Vlora zunächst einmal ein untauglicher Versuch, aus der osmanischen Erbmasse, die nach dem 1.Balkankrieg zur Verteilung anstand, ein Stück Rumpfalbanien mit Eigenstaatlichkeit zu versehen. Dieser neue Staat, der noch nicht einmal gefestigte Grenzen aufzuweisen hatte, konnte in seiner Scheinsouveränität weder die gewachsenen Bevölkerungsstrukturen noch die gebietsmäßige Zuordnung der einzelnen Volksgruppen ändern, geschweige denn in Frage stellen. Das galt umso mehr, als der neue Staat ohnehin in mehrere Machtzentren mit unterschiedlichen Führungen und Gegenregierungen zersplittert und gleichzeitig den Gebietsansprüchen seiner unmittelbaren Nachbarn ausgesetzt war, die auch prompt mit Beginn des 1.Weltkriegs das Land besetzten: im Norden Serbien, in der Mitte Italien und im Süden Griechenland, wozu sich später noch eine französische Zone um die Stadt Korca hinzugesellte (die seinerzeit übrigens keine Straßenverbindung nach Restalbanien hatte und wie weite Teile Südalbaniens nur von Griechenland aus zugänglich war). Die 1914 von den Großmächten aufoktroyierte Verfassung[1] als reines Organisationsstatut einer konstitutionellen Monarchie mit wenigen von westlichen Standards geprägten Artikeln zu den bürgerlichen Rechten war damit genauso Makulatur wie die 1913 erfolgte provisorische Grenzziehung. Ohnehin gingen alle diese Maßnahmen an den Realitäten des Landes vorbei, dessen Bevölkerung sich mehrheitlich nahezu ausschließlich an den Grundsätzen des Gewohnheitsrechts[2] orientierte, mündlich überlieferten archaischen Spruchsammlungen nach Art von Rechtsspiegeln, die über Jahrhunderte Sitte und Brauchtum geprägt hatten und alleinige Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung mit Patriarchat, Stammesverband, Großfamilie, Blutrache usw. waren. Daß sich bei dieser Ausgangslage minderheitenspezifische Fragen erst gar nicht stellen konnten, liegt auf der Hand und entsprach im übrigen auch der räumlichen Verteilung der Gegenregierungen zersplittert und gleichzeitig den Gebietsansprüchen seiner unmittelbaren Nachbarn ausgesetzt war, die auch prompt mit Beginn des 1.Weltkriegs das Land besetzten: im Norden Serbien, in der Mitte Italien und im Süden Griechenland, wozu sich später noch eine französische Zone um die Stadt Korca hinzugesellte (die seinerzeit übrigens keine Straßenverbindung nach Restalbanien hatte und wie weite Teile Südalbaniens nur von Griechenland aus zugänglich war). Die 1914 von den Großmächten aufoktroyierte Verfassung[1] als reines Organisationsstatut einer konstitutionellen Monarchie mit wenigen von westlichen Standards geprägten Artikeln zu den bürgerlichen Rechten war damit genauso Makulatur wie die 1913 erfolgte provisorische Grenzziehung. Ohnehin gingen alle diese Maßnahmen an den Realitäten des Landes vorbei, dessen Bevölkerung sich mehrheitlich nahezu ausschließlich an den Grundsätzen des Gewohnheitsrechts[2] orientierte, mündlich überlieferten archaischen Spruchsammlungen nach Art von Rechtsspiegeln, die über Jahrhunderte Sitte und Brauchtum geprägt hatten und alleinige Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung mit Patriarchat, Stammesverband, Großfamilie, Blutrache usw. waren. Daß sich bei dieser Ausgangslage minderheitenspezifische Fragen erst gar nicht stellen konnten, liegt auf der Hand und entsprach im übrigen auch der räumlichen Verteilung der verschiedenen ethnischen und Sprachgruppen in ihrer gewachsenen Zuordnung zu den umliegenden Staaten und Schutzmächten.Mit dem Abzug der fremden Mächte bzw. ihrer gewaltsamen Vertreibung, die sich in einzelnen Gebieten noch bis 1925 hinzog, kam indes Anfang 1920 ein albanisches Nationalbewußtsein zum Tragen, das die Minderheiten nicht nur als Fremdkörper für die nationale Einheit, sondern vor allem als Gefahr für den Fortbestand des neuen Staatswesens ansah, nachdem Italien wie Griechenland unverhohlen nicht nur Gebietsansprüche gestellt, sondern im Rahmen eines Geheimabkommens sogar die Aufteilung des Landes unter sich beschlossen hatten. Erst die Aufnahme Albaniens in den Völkerbund am 13.12.1920 brachte mehr Ruhe und Stabilität, zumal es dem Völkerbund durch ständige Proteste, Drohungen und Initiativen nicht nur gelang, Italien und Griechenland von ihren Teilungsabsichten abzubringen, sondern Albanien auch feste Grenzen zu verschaffen[3]. Diese Grenzziehung, die mit kleineren Korrekturen der Grenzlinie von 1913 entsprach und schließlich auch von Griechenland am 9.11.1923 anerkannt wurde, war indes alles andere als glücklich, schnitt sie doch einen Großteil des albanischen Siedlungsgebiets in Serbien (Kosovo) vom Mutterland ab, während sich die griechische und aromunische Volksgruppe im Süden und Südosten plötzlich in einem Staat wiederfanden, der sie als Fremde betrachtete[4] (was gleichermaßen für die nunmehr griechischem Territorium zugeschlagene albanische Minderheit vor allem in der Tschameria galt). Das moderne nationalstaatliche Denken warf dabei in seiner Abkehr von der bisher gültigen Zuordnung nach Religionskriterien zusätzliche Probleme dadurch auf, daß die albanische Bevölkerungsmehrheit nicht nur in 2 Großstämme mit völlig unterschiedlichen Organisationsformen der Gesellschaft, sondern auch in verschiedene Religionsgemeinschaften (Katholiken, Orthodoxe sowie sunnitische und schiitische Moslems) geteilt war. Um etwa einem albanischsprechenden orthodoxen Christen in Südalbanien klar zu machen, daß er nicht mehr Grieche, sondern Albaner sei, war es notwendig, ihm parallel zu den vertrauten religiösen Denkkategorien eine völlig neue Sichtweise mit dem Begriff Nation vorzugeben, eine Überlegung, die allenfalls bei den Tosken wie - mit Abstrichen - bei den Aromunen auf Verständnis stieß, für die Griechen indes noch nicht einmal diskussionsfähig war, da sie (im Grunde bis heute) Griechentum und Orthodoxie gleichsetzten. Für Konfliktstoff war damit ausreichend gesorgt, zumal Griechenland immer wieder (wenn auch vergeblich) versuchte, die ohne Rücksicht auf den Willen der dort lebenden Bevölkerung vorgenommene Grenzziehung durch entsprechende Einflußnahme auf die albanische Innen- wie Außenpolitik (bis hin zur kurzzeitigen Besetzung Südalbaniens Anfang 1941 nach Abwehr des italienisch-albanischen Angriffs) zu seinen Gunsten zu korrigieren. ..."